DKV Vorversicherungsregeln_538x159

Ab sofort: DKV vereinfacht Vorversicherungsregeln

Die DKV stärkt die Krankheitskostenvollversicherung. Ein erster Schritt war die Einführung der BestMed Eco Tarife BME 1 und BME 2. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Vereinfachung der Vorversicherungsregeln. So können ab sofort auch Personen ohne oder mit unterbrochener Vor-versicherung in den KKV-Tarifen versichert werden. Dies gilt für die Einzel- und für die Gruppenversicherung.

Erweiterte Gesundheitsprüfung

Voraussetzung für die Versicherbarkeit dieser Personen ist eine erweiterte Gesundheitsprüfung. Das bedeutet: die ärztliche beziehungsweise sportärztliche Untersuchung umfasst künftig drei weitere Laboruntersuchungen sowie eine Sonographie (Ultraschalluntersuchung). Zusätzlich ist eine zahnärztliche Untersuchung erforderlich. Für die erweiterte ärztliche Untersuchung entstehen künftig Kosten in Höhe von ca. 135 Euro (bisher ca. 75 Euro). Diese Kosten trägt der Antragssteller.

Die sport-/ärztliche Untersuchung ist immer von einem Arzt in Deutschland vorzunehmen. Die erweiterte Gesundheitsprüfung gilt für diese Personen:

  • Personen mit bestehendem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die trotz allgemeiner Versicherungspflicht keine Krankenversicherung haben
  • Einreisende (Incomer) aus Ländern der EU, des EWR oder der Schweiz, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt haben und die keinen oder keinen vollständigen Nachweis über ihre Vorversicherung führen können
  • Einreisende (Incomer) aus allen anderen Ländern, unabhängig von einem Vorversicherungsnachweis 

Bei Fragen zur DKV wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer.